Wer kann eine DSH ablegen?
- Eine DSH können ausschließlich ausländische Studienbewerber*innen ablegen, d. h. Personen, die sich für einen deutschsprachigen Studiengang an der OVGU beworben haben. (Fragen zur Bewerbung sind an das Studierendensekretariat zu richten.)
- Bei der Bewerbung sind Deutschkenntnisse auf C1-Niveau durch ein Zertifikat gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachzuweisen.
- Nachdem das Studierendensekretariat den Studienplatz zugesagt hat, bekommen die Studenbewerber*innen eine Einladung zur DSH mit Informationen zum Prüfungstermin und zur Überweisung der Prüfungsgebühr (80,- Euro).
- Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt per E-Mail oder persönlich mit Anmeldeformular (DSH) und Überweisungsnachweis (Screenshoot) der Gebühr: Bis spätestens 26.02.2023 (Danach oder am Prüfungstag werden keine Anmeldungen mehr entgegen genommen.).
- Es gilt die Prüfungsordnung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber*innen (DSH).
- Wiederholungsprüfung (WP)
- Die DSH kann einmal wiederholt werden.
- Zur WP-Anmeldung ist Formular B ausgefüllt an sprz-pruefungsamt@ovgu.de bis zum 01.03. bzw. 01.09. des Kalenderjahres zu senden. Bei "Versuch" muss "1. Wiederholungsprüfung" angekreuzt werden.
- Nach Prüfung der Anmeldung erhalten die WP-Kandidat*innen eine E-Mail vom Prüfungsamt mit den Informationen zur Überweisung der Prüfungsgebühr (80,- Euro).