Was ist bei Krankheit zu tun?

  • Bei Krankheit ist dem Prüfungsamt innerhalb einer Woche ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit vorzulegen.
  • Das dafür zu nutzende Formular ist hier zu finden.
  • Der Prüfungsausschuss muss dieses Attest prüfen und anerkennen.

Letzte Änderung: 25.07.2024 -
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