Nachteilausgleich

Informationen zum Nachteilausgleich

Behinderungen oder chronische Erkrankungen können Studierende erheblich beeinträchtigen. Daher besteht die Möglichkeit, einen Nachteilausgleich sowohl bei den Studienbedingungen als auch im Rahmen von Prüfungen via Formular zu beantragen, um Inklusion und Chancengleichheit sicherzustellen. Dies gilt für alle Sprachen, unabhängig davon, ob es sich um eine Prüfung oder eine Abschlussklausur handelt.

Hinweise zur Antragsstellung finden Sie hier. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Letzte Änderung: 28.04.2026 -
Ansprechpartner: Oliver Graf-Potter