Erste Hilfe bei Problemen
Sie sind unzufrieden mit der Pr��fungsvorbereitung in den Kursen, dem Pr��fungsverlauf oder Ihrer Note/einer Teilnote? Sie f��hlen sich ungerecht behandelt oder benachteiligt? Was tun?
Unzufrieden mit einem Kurs/einer Pr��fungsvorbereitung in einem Kurs?
Sprechen Sie zuerst mit der Lehrkraft und schildern Sie m��glichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und Ihre Probleme/W��nsche.
- Keine merkbare Ver��nderung nach dem Gespr��ch?
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Fachbereichsleiter/in und schildern Sie m��glichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und Ihre Probleme/W��nsche und den Verlauf des Gespr��ches mit der Lehrkraft. Der/die Fachbereichsleiter/in entscheidet, ob ein weiteres Gespr��ch unter Beteiligung der Lehrkraft sinnvoll und n��tig ist.
- Immer noch keine L��sung aus Ihrer Sicht?
Wenden Sie sich an den Gesch��ftsf��hrenden Leiter des Sprachenzentrums.
Unzufrieden mit einem Pr��fungsverlauf, einer Teilnote oder der Gesamtnote?
Vereinbaren Sie mit Ihrem Pr��fer/Ihrer Lehrkraft einen Termin zur Einsichtnahme in Ihre Pr��fungsunterlagen. Besprechen Sie dabei alle offenen Fragen und schildern Sie m��glichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise.
- Keine Ergebnis oder Ver��nderung nach dem Gespr��ch?
Vereinbaren Sie einen Termin mit dem/der Fachbereichsleiter/in und schildern Sie m��glichst konkret/anhand konkreter Beispiele Ihre Sichtweise und den Verlauf des Gespr��ches mit der Lehrkraft. Der/die Fachbereichsleiter/in entscheidet, ob ein weiteres Gespr��ch unter Beteiligung der Lehrkraft sinnvoll und n��tig ist.
- Immer noch keine L��sung aus Ihrer Sicht?
Sie k��nnen eine schriftliche Beschwerde (bitte auf Papier, keine E-Mail), in der Sie m��glichst konkret Ihr Problem und Ihre Sichtweise beschreiben, an den Pr��fungsausschuss des Sprachenzentrums richten. Sie k��nnen den Brief ��ber Herr Graf-Potter (Pr��fungsamt) an den Pr��fungsausschuss leiten.
Bitte beachten Sie:
Der Pr��fungsausschuss ist die letzte Instanz. Seine Entscheidungen, die Ihnen in schriftlicher Form zugehen werden, sind bindend.
Tipp:
Mit Freundlichkeit kommt man in der Regel sehr viel weiter als mit verletzendem Meckern.