Informationen zur Vorgehensweise

Informationen zum Antragsverfahren fr einen Nachteilsausgleich

Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Studierenden, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeintrchtigung oder Behinderung eine Studien- oder Prfungsleistung nicht in der vorgesehenen Form erbringen knnen, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Voraussetzung dafr ist ein (fach-)rztliches oder psychologisches / psychotherapeutisches Attest, das eine lnger andauernde oder dauerhafte Erkrankung oder Behinderung besttigt, welche die Erbringung der Studien- oder Prfungsleistungen teilweise oder vollstndig erschwert.

Wie wird der Nachteilsausgleich beantragt?
Fr die Antragstellung ist das Formular Antrag auf Nachteilausgleich auszufllen. Darin mssen die gesundheitlichen Beeintrchtigungen sowie deren konkrete Auswirkungen auf das Studium und die Prfungssituation genau beschrieben werden. Es knnen auerdem Manahmen beantragt / vorgeschlagen werden, die aus fachlicher Sicht notwendig erscheinen. Dem Antrag ist ein (fach-) rztliches Attest oder ein psychologisches Gutachten beizulegen. Der Antrag ist an die Vorsitzenden des Prfungsausschusses zu senden.

Der Prfungsausschuss entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Prfungsamt und den zustndigen Lehrkrften ber den Antrag und informiert die antragstellende Person entsprechend. Danach sollte der Kursleiter oder die Kursleiterin umgehend Kontakt mit dem/der Studierenden aufnehmen, um die Umsetzung der festgelegten Manahmen zu besprechen.


Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss sptestens bis zum Ende des Prfungsanmeldezeitraums beim Prfungsausschuss eingereicht werden.

Weitere Informationen
Das Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, Chancengleichheit zwischen Studierenden mit und ohne Beeintrchtigungen zu gewhrleisten. Da die Auswirkungen von Einschrnkungen individuell sind, werden die Manahmen im Einzelfall festgelegt. Fr jede Sprache und jeden Prfungsteil muss ein separater Antrag gestellt werden.

Falls die Beeintrchtigungen auch die Teilnahme an den Sprachkursen betreffen, sollten sich die Studierenden direkt nach der Kursanmeldung an den Prfungsausschuss wenden.

Fr einen Nachteilsausgleich aufgrund von Schwangerschaft, Erziehungs- oder Pflegeverantwortung nutzen Sie bitte die Informationsangebote des Bros fr Gleichstellung und Familie.

Letzte nderung: 13.01.2025 -
Ansprechpartner:Oliver Graf-Potter