Informationen zur Vorgehensweise
Informationen zum Antragsverfahren f��r einen Nachteilsausgleich
��
Wer kann einen Antrag stellen?
Alle Studierenden, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeintr��chtigung oder Behinderung eine Studien- oder Pr��fungsleistung nicht in der vorgesehenen Form erbringen k��nnen, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Voraussetzung daf��r ist ein (fach-)��rztliches oder psychologisches / psychotherapeutisches Attest, das eine l��nger andauernde oder dauerhafte Erkrankung oder Behinderung best��tigt, welche die Erbringung der Studien- oder Pr��fungsleistungen teilweise oder vollst��ndig erschwert.
��
Wie wird der Nachteilsausgleich beantragt?
F��r die Antragstellung ist das Formular ���Antrag auf Nachteilausgleich��� auszuf��llen. Darin m��ssen die gesundheitlichen Beeintr��chtigungen sowie deren konkrete Auswirkungen auf das Studium und die Pr��fungssituation genau beschrieben werden. Es k��nnen au��erdem Ma��nahmen beantragt / vorgeschlagen werden, die aus fachlicher Sicht notwendig erscheinen. Dem Antrag ist ein (fach-) ��rztliches Attest oder ein psychologisches Gutachten beizulegen. Der Antrag ist an die Vorsitzenden des Pr��fungsausschusses zu senden.
Der Pr��fungsausschuss entscheidet in Zusammenarbeit mit dem Pr��fungsamt und den zust��ndigen Lehrkr��ften ��ber den Antrag und informiert die antragstellende Person entsprechend. Danach sollte der Kursleiter oder die Kursleiterin umgehend Kontakt mit dem/der Studierenden aufnehmen, um die Umsetzung der festgelegten Ma��nahmen zu besprechen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss sp��testens bis zum Ende des Pr��fungsanmeldezeitraums beim Pr��fungsausschuss eingereicht werden.
��
Weitere Informationen
Das Ziel des Nachteilsausgleichs ist es, Chancengleichheit zwischen Studierenden mit und ohne Beeintr��chtigungen zu gew��hrleisten. Da die Auswirkungen von Einschr��nkungen individuell sind, werden die Ma��nahmen im Einzelfall festgelegt. F��r jede Sprache und jeden Pr��fungsteil muss ein separater Antrag gestellt werden.
Falls die Beeintr��chtigungen auch die Teilnahme an den Sprachkursen betreffen, sollten sich die Studierenden direkt nach der Kursanmeldung an den Pr��fungsausschuss wenden.
F��r einen Nachteilsausgleich aufgrund von Schwangerschaft, Erziehungs- oder Pflegeverantwortung nutzen Sie bitte die Informationsangebote des B��ros f��r Gleichstellung und Familie.