Gesch��ftordnung des Pr��fungsausschuss

  1. F��r die Planung, Organisation und Kontrolle aller Pr��fungen ist der Pr��fungsausschuss (PA) des Sprachenzentrums (SPRZ) zust��ndig. Er entscheidet in allen Pr��fungsangelegenheiten, sofern keine andere Zust��ndigkeit vorliegt.
    Er setzt sich zusammen aus Wissenschaftlicher und Gesch��ftsf��hrender Leitung, dem PA-Vorsitz samt Stellvertretung sowie den Fachbereichsleitenden, wobei gegebenenfalls Fachbereiche zusammengefasst werden. Bei Bedarf werden weitere Lehrkr��fte und die Vertretung des Pr��fungsamts hinzugezogen.
    Der PA-Vorsitzende und seine Stellvertretung werden von der Wissenschaftlichen Leitung bestimmt. Beide vertreten den PA nach au��en und f��hren die laufenden Gesch��fte.

  2. Der PA trifft sich grunds��tzlich einmal pro Semester sowie bei kurzfristig auftretenden Problemen.

  3. Der PA kann in widerruflicher Weise die Erledigung einzelner Aufgaben ohne grunds��tzliche Bedeutung sowie eilige Angelegenheiten auf den PA-Vorsitz und seine Stellvertretung ��bertragen.

  4. Der PA legt nach Absprache mit den einzelnen Fachbereichen und sich ergebenden Notwendigkeiten Pr��fungsordnungen und Durchf��hrungsbestimmungen fest. Dabei orientiert er sich an entsprechenden Rahmenordnungen.��
    Der PA stellt sicher, dass die ver��ffentlichten Pr��fungsordnungen samt Durchf��hrungsbestimmungen dem aktuellen Stand entsprechen.

  5. Bei strittigen Fragen erfolgt eine Abstimmung der PA-Mitglieder per Handzeichen. Bei Gleichstand entscheidet die Stimme der Wissenschaftlichen bzw. Gesch��ftsf��hrenden Leitung.

  6. Der PA ist mit drei Mitgliedern beschlussf��hig.

  7. Bei Sitzungen des PA ist ein Ergebnisprotokoll mit allen Festlegungen zu f��hren, zu dem alle Mitglieder elektronischen Zugang haben. Festangestellte Lehrkr��fte werden vom PA-Vorsitzenden ��ber neue Festlegungen durch fortlaufend nummerierte ���Bekanntmachungen des PA��� in Kenntnis gesetzt. (Die jeweiligen Fachbereichsleitenden informieren gegebenenfalls die Lehrbeauftragten).

  8. Die Mitglieder des PA ��berwachen die Qualit��t der verwendeten Pr��fungsmaterialien in ihren Zust��ndigkeitsbereichen sowie die ordnungsgem����e Vorbereitung, Durchf��hrung und Bewertung der Pr��fungen.

  9. Der PA entscheidet ��ber Einspr��che von Studierenden in Absprache mit den jeweiligen Lehrkr��ften und begr��ndet seine Beschl��sse in schriftlicher Form.

  10. Die Sitzungen des PA sind nicht ��ffentlich. Die Mitglieder des PA sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Magdeburg, den 08.10.1997 / ��berarbeitete Fassung vom 05.01.2022

Letzte ��nderung: 14.09.2022 -
Ansprechpartner:��C��lia Bernez