Moodle FAQ

Wie tragen Sie sich wieder aus einem Sprachkurs bei Moodle-SPRZ aus?
  • Gehen Sie auf Moodle.
  • Geben Sie Anmeldenamen und Passwort Ihres OVGU-Accounts ein und klicken Sie auf "Login".
  • Nach dem Anmelden bei Moodle müssen Sie den entsprechenden Kurs anklicken, aus dem Sie sich abmelden wollen.
  • Links am Rand finden Sie die Box „Meine Kurse“. Dort sind alle Kurse aufgelistet, die Sie belegt haben. Klicken Sie auf den Namen desjenigen Kurses, aus dem Sie sich wieder austragen möchten.
  • Sie gelangen jetzt in den Kursbereich der Kurses. Links am Rand finden Sie die Box "Administration". Klicken Sie auf "Abmelden aus" und bestätigen Sie den folgenden Dialog mit "Ja".
Wo finden Sie Ihre Rechnungen?
  • Gehen Sie auf Moodle-SPRZ.
  • Geben Sie Anmeldenamen und Passwort Ihres OVGU-Accounts ein und klicken Sie auf "Login".
  • Nach dem Login finden Sie am rechten Rand die Box "Rechnungen".
  • Klicken Sie auf "anzeigen".
  • Beim ersten Aufruf Ihrer Rechnungen werden Sie aufgefordert, Ihre Adressdaten einzugeben. Diese sind für die korrekte Rechnungserstellung notwendig. Nachdem Sie die Felder ausgefüllt haben, klicken Sie "abspeichern".
  • Nun werden Ihnen Ihre Kurse aufgelistet.
  • Neben jedem Kurs befindet sich die Schaltfläche "anzeigen". Klicken Sie darauf. Es öffnet sich dann die jeweilige Rechnung als PDF-Dokument.
  • Drucken Sie Ihre Rechnung(en) aus und legen Sie diese mit Überweisungsbeleg der Lehrkraft vor.
Sie haben eine Rechnung über "0,00 Euro" erhalten. Müssen Sie diese ausdrucken und der Lehrkraft vorlegen?
  • Nein.
Dürfen Sie sich mit einer privaten E-Mail-Adresse bei Moodle-SPRZ registrieren?
  • Nein. Ausschließlich E-Mail-Adressen, welche auf ovgu.de oder uni-magdeburg.de enden, sind zugelassen.
  • Andere E-Mail-Adressen (z.B. gmx.de, gmail.com) werden nicht akzeptiert. Wenn Sie bei Ihrer Registrierung eine solche Mail-Adresse eintragen, erhalten Sie keine E-Mails von Moodle. Eine erfolgreiche Registrierung und spätere Kurseinschreibung sind damit nicht möglich.
Können Sie E-Mails, die an Ihre OVGU-Mail-Adresse gesendet werden, auf Ihre private Mail-Adresse weiterleiten?
  • Ja. Eine Anleitung finden Sie auf der hier.
Ihr OVGU-Account funktioniert nicht. Wer hilft Ihnen?
Sie denken, Ihre Rechnung ist fehlerhaft. An wen können Sie sich wenden?
  • Zunächst überprüfen Sie, ob der angegebene Rechnungsbetrag mit den Festlegungen zu den Sprachkursgebühren übereinstimmt.
  • Sollten Sie Unstimmigkeiten feststellen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular in Moodle (Rechnungen anzeigen --> unterhalb der Rechnungen), um uns Ihre Beanstandung mitzuteilen. Wir werden das schnellstmöglich prüfen.
Müssen bei Belegung mehrerer Kurse alle Kurse extra bezahlt werden?
  • Ja. 
Müssen FHW-Studierende die Ergebnisse Ihrer Sprachprüfungen in Ihren Abschluss einbringen, wenn Sie die Sprachkurse dafür kostenfrei besucht haben?
  • Ja. Wer kostenfrei Lehrveranstaltungen am SPRZ belegt, ist verpflichtet, in der entsprechenden Sprache eine Prüfung zu absolvieren und das nach bestandener Prüfung erworbene Sprachzeugnis seinem Prüfungsamt vorzulegen. In diesem Fall gilt die Sprachprüfung als Modulprüfung im Rahmen des Studiums. Die Gesamtnote auf dem Sprachzeugnis geht in den Abschluss ein. Eine Auflistung der Studiengänge, für die eine Gebührenbefreiung möglich ist, finden sie hier.
  • Um sicherzustellen, dass von Kursgebühren befreite Studierende ihre Sprachprüfung als Modulprüfung einbringen, meldet das SPRZ dem Prüfungsamt der FHW in jedem Semester, wer welche Sprache auf welchem Niveau kostenfrei belegt. Das Prüfungsamt wird daraufhin nur für denjenigen Sprachabschluss 10 Credit Points im optionalen Bereich anrechnen, der ihm vom SPRZ gemeldet wurde. Prüfungsleistungen aus anderen Fächern (mit womöglich besseren Noten) werden vom Prüfungsamt anstelle der Sprachleistung nicht anerkannt.
  • Sofern Studierende der FHW andere Prüfungsleistungen statt der Sprachleistung einbringen möchten, haben sie die Möglichkeit, nachträglich die Gebühren für die belegten Sprachkurse zu entrichten. Erst dadurch werden sie von der Pflicht, eine Prüfung abzulegen und die dafür erhaltene Sprachnote anrechnen zu lassen, befreit. In diesem Fall wendet Sie sich bitte an das Prüfungsamt des SPRZ.
  • Sofern Studierende der FHW Sprachkurse fakultativ belegen möchten, d. h. keine Ergebnisse einer Sprachprüfung in ihren Abschluss einbringen wollen, setzen diese sich bitte umgehend nach der Kurseinschreibung über Moodle mit der Ökonomie des SPRZ in Verbindung. Es wird eine Rechnung entsprechend der geltenden Kursgebühren ausgestellt. Eine Meldung über belegte Sprachkurse an das Prüfungsamt der FHW erfolgt nicht.

Letzte Änderung: 03.08.2022 - Ansprechpartner: Holger Illian