Zeugniszweitschriften

Das Sprachenzentrum fertigt bei Verlust eines Sprachzeugnisses auf Antrag an das Prüfungsamt eine Zweitschrift aus. Für Beglaubigungen von anderen Zeugnissen bzw. Bestätigungen der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (außer FME) wenden Sie sich an das Campus-Service-Center. Nähere Informationen finden Sie hier.

Für Amtshandlungen und für sonstige Leistungen, ohne dass sie Amtshandlungen sind, werden von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Gebühren und Pauschbeträge für Auslagen nach der ALLGO LSA und dem Kostentarif (Anlage zur ALLGO LSA) in seiner jeweiligen Fassung erhoben. Siehe hier: Allgemeine Gebührenordnung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (außer FME) vom 13.05.2011

Zeugniszweitschrift / Ersatzurkunde
wird nach Recherche- und Arbeitsaufwand berechnet.



Die Gebühren überweisen Sie bitte an das Dezernat Finanzangelegenheiten. 

Empfänger Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Kreditinstitut Deutsche Bundesbank Magdeburg
Konto-Nr. 81001502
BLZ 81000000
BIC MARKDEF 1810
IBAN DE64 8100 0000 0081 0015 02
Verwendungszweck Titel 11101 - 115100000, Name

 

 

 

Öffnungszeiten

Mo - Fr Nur nach Absprache/ Termin
Kassenangestellte Silke Brandes
Telefon 0391 / 67-12115
E-Mail  silke.brandes@ovgu.de

Nach Vorlage des Zahlungsbelegs im Prüfungsamt erfolgt die Ausfertigung der Zeugniszweitschrift.

Letzte Änderung: 05.11.2021 - Ansprechpartner: Webmaster